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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden Mittenaar und Siegbach

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister


Nach dem Hess. Meldegesetz (HMG) in der Fassung vom 10. März 2006 (GVBl. I S. 66), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2010 (GVBl. I S. 403, 404) wird den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit der Eintragung einer oder mehrerer Auskunfts-/Übermittlungssperren im Melderegister eingeräumt. Gemäß § 35 Abs. 6 HMG obliegt den Meldebehörden die Aufgabe, die Einwohnerinnen und Einwohner über die Auskunfts- und Übermittlungssperren zu unterrichten.

 1.    Auskunftssperren auf Antrag von Betroffenen

Auskunftssperren dieser Art werden nur auf schriftlichen Antrag eingetragen, wenn Betroffene der Meldebehörde gegenüber das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht haben, die die Annahme rechtfertigen, dass ihnen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden (§ 34 Abs. 5 HMG).

 2.    Gesetzliche Auskunftssperren bei

- Einsicht in ein Personenstandsregister nach den §§ 63 und 64 des Personenstandsgesetzes (§ 34 Abs. 7 Nr. 1 HMG).

-  Anbahnung eines Adoptionspflegeverhältnisses (§ 34 Abs. 7 Nr. 2 HMG).

3.    Übermittlungssperren auf Antrag der Betroffenen gegenüber

a) öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften über Daten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 32 Abs. 2 HMG).

b) Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen sowie Träger für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 35 Abs. 1 und 2 HMG).

c) Mitgliedern gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk wegen Daten über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern (§ 35 Abs. 3 HMG).

d) Adressbuchverlagen wegen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (§ 35 Abs. 4 + 6 HMG).

e) Internetauskunft (§ 34 a Abs. 2 HMG).

f) Melderegisterauskünften, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden (§ 6 MRRG)

g) Bundesamt für Wehrverwaltung zwecks Datenübermittlung nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz (§ 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz)

Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen (§ 35 Abs. 5 HMG). Ein formloser Antrag an die zuständige Meldebehörde ist ausreichend.

Zu Punkt 3. c) weisen wir darauf hin, dass die Veröffentlichung durch die Presse auch in elektronischer Form durchgeführt werden kann. Somit sind die veröffentlichten Ereignisse zeitlich unbegrenzt im Netz abrufbar. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss ein genereller Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Alters- und Ehejubliäen seitens der Bürgerinnen/Bürger schriftlich eingelegt werden.

Weitere Auskünfte über die Beantragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren erhalten Sie bei der

h) Gemeinde Mittenaar, Meldebehörde, Leipziger Str. 1, 35756 Mittenaar, 02772 9650-13

i) Gemeinde Siegbach, Meldebehörde, Austraße 23, 35768 Siegbach, 02778 9133-11



Mittenaar, 08.03.2012                                                   Siegbach, den 08.03.2012
                                                 

Der Gemeindevorstand                                                  Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Mittenaar                                                der Gemeinde Siegbach
Hermann Steubing                                                        Berndt Happel
Bürgermeister                                                               Bürgermeister

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Kommunalwahl am 27. März 2011.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2011 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis der Gemeinde Siegbach ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1.

Zahl der Wahlberechtigten

2311

2.

Zahl der Wählerinnen und Wähler

970

3.

Zahl der gültigen Stimmen

13426

4.

Zahl der ungültigen Stimmzettel

35

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd.

Nr.

Name der Partei oder Wählergruppe

Kurz-

bezeichnung

Stimmen

Sitze

1.

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

4220

5

2.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

5629

6

3.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

3577

4

 Bei der mit einer Personenzahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

1

Klier, Reinhard

680

2

Heimann, Timo

599

3

Melchert, Rolf

533

4

Schneider, Joachim

511

5

Wagner, Paul-Gerhard

575

6

Blieder, Lukas

384

7

Pfeifer, Manfred

216

8

Lück, Daniel

245

9

Sommerfeld, Lars-Michael

226

10

Trenk, Roland

251

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

1

Schäfer, Karlheinz

661

2

Rink, Dieter

589

3

Krah, Hans

706

4

Fischer, Dennis

576

5

Gabert, Nicole

523

6

Heimann, Johannes

366

7

Steih, Frank-Peter

397

8

Schäfer, Tobias

420

9

Trenk, Reiner

306

10

Gümbel, Wolfgang

476

11

Simon, Peter

281

12

Arnold, Wolfgang

328

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

1

Müller, Jörg

580

2

Martin, Christof

580

3

Seel, Torsten

431

4

Schmidt, Stephan

445

5

Kollmann, Heinz

471

6

Metzler, Jens

391

7

Künkel, Christa

334

8

Müller, Ralf

 345

 

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Partei oder Wählergruppe

1

Klier, Reinhard

CDU

2

Heimann, Timo

CDU

3

Wagner, Paul-Gerhard

CDU

4

Melchert, Rolf

CDU

5

Schneider, Joachim

CDU

6

Krah, Hans

SPD

7

Schäfer, Karlheinz

SPD

8

Rink, Dieter

SPD

9

Fischer, Dennis

SPD

10

Gabert, Nicole

SPD

11

Gümbel, Wolfgang

SPD

12

Müller, Jörg

GRÜNE

13

Martin, Christof

GRÜNE

14

Kollmann, Heinz

GRÜNE

15

Schmidt, Stephan

GRÜNE

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben.

Siegbach, den 30.03.2011

Berndt Happel

Gemeindewahlleiter