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Aus dem Rathaus

Gemeindeverwaltung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung, der Kindergarten in Oberndorf und der Gemeindebauhof bleiben aufgrund der Brückentage am Freitag, den 08.05.2012 und Freitag, den 08.06.2012 geschlossen. Für dringende Fälle ist ein Notdienst eingerichtet.

Standesamt:

Herr Michael Franz, Tel. 02776/467 (18.05.2012)
Frau Sigrun Heimann, Tel. 02778/2347 (08.06.2012)

Bauhof/Wasserversorgung:

Herr Günter Peipert, Tel. 02778/2192 oder 0160/7423986

Neues Hessisches Gaststättengesetz

 

Vereinsveranstaltungen müssen vier Wochen vorher angemeldet werden – Alkoholmissbrauch wird konsequenter bekämpft

Über mehr als 140 Jahre war das Gaststättenrecht Sache des Deutschen Reichs bzw. des Bundes. Vor einigen Jahren wurde dann das Grundgesetz geändert und die Zuständigkeit auf die Bundesländer übertragen. Der Hessische Landtag hat dementsprechend ein Landes-Gaststättengesetz verabschiedet, das am 1. Mai 2012 in Kraft tritt.

Das hat auch Konsequenzen für Vereine und alle anderen, die einen Gaststättenbetrieb vorübergehend ausüben wollen, z.B. bei einem Fest oder aus Anlass einer sportlichen oder kulturellen Veranstaltung. Wer aus solchen besonderen Anlässen heraus Getränke oder zubereitete Speisen verkaufen will, brauchte bisher eine so genannte Gestattung. Diese wurde abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der örtlich zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu erstatten. Anders als bisher gilt die Anzeigepflicht auch für Veranstaltungen, bei denen kein Alkohol verabreicht wird. Dabei sind anzugeben:

Name und Adresse des Veranstalters

Ort und Zeitraum der Veranstaltung

Die Speisen und Getränke, die verabreicht werden sollen und

die voraussichtliche Zahl der Besucher.

Wird die Anzeige zu spät erstattet, kann das mit Bußgeld geahndet werden.

Auch für künftige Gastwirte ändert sich einiges. Die Gaststättenkonzession wurde abgeschafft. An deren Stelle tritt ebenfalls eine Anzeige, die aber spätestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn erstattet sein muss, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden sollen. Dazu muss der Gewerbetreibende folgende Papiere vorlegen:

Ein Nachweis (z. B. Quittung) über das beantragte Führungszeugnis
         zur Vorlage bei der Behörde

Ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem 
         Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem vom Insolvenzgericht nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) zu führenden Verzeichnis,

Ein Auszug aus dem vom Vollstreckungsgericht nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung zu führenden Verzeichnis (Eintragungen im Schuldnerverzeichnis) und

Eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.

Wie der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht der Kreisverwaltung mitteilt, ist es Ziel des Gesetzes, die Auswüchse übermäßigen Alkoholkonsums einzudämmen. So sind neuerdings alle Praktiken verboten, die zu übermäßigem Alkoholkonsum sowohl in Gaststätten als auch bei vorübergehendem Gaststättenbetrieb führen. Darunter fallen die Veranstaltung von Trinkwettbewerben wie z. B. Koma- oder Ballermannpartys, Aktionen wie „Kübelsaufen“, „Saufen bis zum Umfallen“ usw. Besonders problematisch sind darüber hinaus sog. „All-inclusive-Partys“, bei denen mit einem pauschalen Eintrittspreis der gesamte spätere Getränkekonsum, einschließlich Alkohol, abgegolten wird. Solche Konzepte verleiten insbesondere jüngere Leute häufig dazu, den Eintrittspreis „hereinzutrinken“. Unzulässig sind auch „Flatrate-Partys“ oder „Geiz-ist-geil-Tage“, bei denen alle oder bestimmte alkoholische Getränke verbilligt und unbegrenzt abgegeben werden. Wer hiergegen verstößt, riskiert Geldbuße bis zu 10.000 €.

Zuständige Gaststättenbehörden sind wie bisher die Ordnungs- u. Gewerbeämter bei den Städten und Gemeinden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Franz im Rathaus Eisemroth (Tel. 02778/913312) zur Verfügung.

 

 

 

 

Jakobskreuzkraut - Eine giftige Pflanze breitet sich aus

Das Jakobskreuzkraut (JKK) tritt in den vergangenen Jahren auch in Mittelhessen verstärkt auf. Die Pflanze breitete sich seit 1990 insbesondere auf extensiv genutztem Grünland, wenig gepflegten Dauerweiden, Stilllegungs- und Ruderalflächen, unbebauten Baugrundstücken und entlang von Böschungen von Wegen, Straßen und Eisenbahnen aus. Die gelbblühende Pflanze ist insbesondere für Pferde und Rinder aber auch für Schafe und Ziegen giftig. Die Pyrrolizidinalalkaloide, die in allen Pflanzenteilen vorkommen und über das Futter aufgenommen werden, verursachen insbesondere Leberschäden, die bis zum Tod des Tieres führen können.

Da das Jakobskreuzkraut über ein enormes Samenpotenzial von bis zu 150.000 gut flugfähigen Samen verfügt ist eine Beseitigung der Pflanze vor der Blüte von äußerster Bedeutung. Eine Zusammenarbeit von Privatpersonen, Landwirten, Kommunen, Straßenmeistereien und Eigentümern ist angesichts dieses Ausbreitungspotenziales notwendig. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden seit mehreren Jahren auf die Pflanze aufmerksam gemacht und haben auch zumeist das Ausreißen und Vernichten der Pflanze (nicht kompostieren) bereits praktiziert. Durch Mähen und Mulchen von Wegerändern und Gräben auf denen JKK wächst vor der Blüte kann der Samenflug ebenfalls verhindert werden. Eine möglichst geschlossene Grasnarbe sollte immer Ziel sein, um dem JKK keine Möglichkeit der Ausbreitung zu geben.

Verwechselungsmöglichkeiten bestehen zu dem ebenfalls gelb blühendem Rainfarn und dem Johanniskraut. Genauere Bilder zum Erkennen der Pflanze sind im Internet unter:

www.llh.hessen > Pflanzenproduktion > Grünland/Futterbau/Landschaftspflege > Jakobskreuzkraut > Eine giftige Pflanzenart breitet sich aus“ hinterlegt.

Alle Hinweise deuten daraufhin, dass nur die breitangelegte Zusammenarbeit von allen Nutzern zur Reduzierung des JKK führen kann.

K 55 zwischen Tringenstein und Oberndorf ab 01.05.2012 wieder geöffnet

Ab dem 01.05.2012 ist die Kreissstraße  zwischen Tringenstein und Oberndorf  wieder für den Verkehr geöffnet. Die Öffnung ist befristet bis zum 31.10.2012.  Für Krafträder, Kleinkrafträder und auch Mofas bleibt die Straße nach wie vor aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt. Weiterhin gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Torwiesstraße in Oberndorf

Manche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer haben anscheinend immer noch nicht bemerkt, dass die Torwiesstraße in Oberndorf seit August 2008 eine Einbahnstraße ist. Eine Zufahrt in die Straße von der Tringensteiner Straße aus ist nicht mehr möglich. An der Einmündung der Torwiesstraße in die Tringensteiner Straße  sind zwei entsprechende Verkehrszeichen Nr. 267 der Straßenverkehrsordnung (Verbot der Einfahrt) aufgestellt, die nicht zu übersehen sind.

Diese Regelung gilt rund um die Uhr und bedeutet für alle, (Autos,  Motorräder, Traktoren etc.), dass das Befahren der Torwiesstraße nur noch in eine Richtung möglich ist, auch in der Zeit, wo der Kindergarten geschlossen ist. Trotzdem gibt es jedoch immer wieder Verkehrsteilnehmer, die die Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren. An gleicher Stelle haben wir bereits mehrmals darauf hingewiesen. Wir bitten daher nochmals um strikte Beachtung der aufgestellten Beschilderung, da wir Verstöße ansonsten künftig zu Anzeige bringen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch die Eltern der Kindergartenkinder und Besucher des Kindergartens bitten, den neu geschaffenen Parkplatz gegenüber dem Kindergarten zu nutzen. Bitte Parken sie keine Hof- und Garagenausfahren im Bereich
des Kindergartens zu.

Neuer Flyer der Abfallwirtschaft Lahn-Dill

Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill hat einen neuen Flyer „Bioabfall und Grünschnitt“ heraus gebracht. Dieser ist im Rathaus im Eisemroth erhältlich.

Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später

Der Start der Elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.

Weitere Informationen erhalten sie hier.

Neue Fahrplänge 2012 sind da

Die neuen Fahrplanbücher 2012 des RMV für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar sind eingetroffen und im Rathaus in Eisemroth bei Herrn Franz, Zimmer 2, zum Preis von 2,00 Euro erhältlich.

GeoMuseen in Hessen

Vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie in Wiesbaden wurde dieser Tage das Buch GeoMuseen in Hessen – Sehenswertes zu Geologie und Bergbau“ herausgegeben. Das Buch hat ca. 300 Seiten und enthält auch einen dreiseitigen Bericht über die Bergbau-Stube von Dieter Heimann in Tringenstein. Es kostet 20,00 Euro und ist über den Buchhandel oder die Vertriebsstelle des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG), Rheingaustr. 186, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/6939-111, E-Mail: vertrieb(at)hlug.hessen.de zu beziehen. Das aktuelle Verzeichnis aller Veröffentlichungen des HLUG finden Sie im Internet unter www.hlug.de/fileadmin/dokumente/vertrieb/vv2011.pdf.

Meldung von Zweckfeuern

Frühlingserwachen in Siegbach  !! 

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr möchten wir Sie auf die Problematik des Abbrennens von Baumschnitt bzw. Gartenabfällen hinweisen.

Grundsätzlich ist so ein Feuer immer beim Ordnungsamt an zu melden. Die Gemeinde meldet dieses Zweckfeuer dann bei der Leitstelle mit Sitz in Wetzlar an, geht nun über die Notrufnummer 112 eine Brandmeldung in der Leitstelle ein, so kann diese auf ein allfälliges Zweckfeuer rückschließen.

Was muss die Meldung des Zweckfeuers beinhalten!!

  • Name des Meldenden
  • Genaue Ortsangabe des Zweckfeuers
  • Tag, Uhrzeit und geplante Dauer des Zweckfeuers

Ein solches Zweckfeuer muss mindestens 2 Tage im Vorhinein angemeldet werden!!

Wichtiger Hinweis: Zweckfeuer innerhalb der Ortslage sind nicht gestattet!!

Die Voranmeldung eines Zweckfeuers soll eine Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr durch die Leitstelle verhindern, weil dadurch dem Verursacher hohe Kosten entstehen können.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Siegbach

                                 
Markus Feith
Gemeindebrandinspektor

Das Einwohnermeldeamt informiert

Aufgrund der Programmumstellung für den neuen Personalausweis seit dem 01.11.2010 kommt es zu einer verlängerten Wartezeit im Antragsverfahren. Wir bitten, dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang möchten wir darüber informieren, dass seit dem 01.11.2010 für alle Passdokumente nur noch Passbilder entgegen genommen werden, die den biometrischen Anforderungen entsprechen.

Lieferinformationen seitens der Gemeinde erfolgen nicht mehr. Die Bundesdruckerei versendet an jeden Antragsteller eines Personalausweises einen sogenannten „PIN-Brief“. Der Personalausweis kann dann zwei bis drei Tage nach Erhalt des Briefes im Rathaus abgeholt werden.

Bitte denken Sie daran und überprüfen Sie, insbesondere vor geplanten Urlaubsreisen, die Gültigkeitsdauer Ihrer Ausweise.

Neue Telefonnummern des Service-Center der E.ON

Mit dem Ziel, ihren Kundenservice weiter zu verbessern, hat E.ON Mitte die Telefonnummern ihres ServiceCenters sowie die Nummern der Entstörungsdienste Strom und Gas auf kostenfreie 0800-Nummern umgestellt.


E.ON Mitte AG Strom- und Gasversorgung

Kundenservice: 0800 - 32 505 32

Entstörungsdienst

Strom: 0800 - 34 101 34

Gas: 0800 - 34 202 34

Flurbereinigungsverfahren Siegbachtal

Das Amt für Bodenmanagement Marburg gibt bekannt, dass die Internetseite zum Flurbereinigungsverfahren nunmehr zur Verfügung steht. Über diese Seite können die Teilnehmer am Verfahren alle wichtigen Informationen  über das Flurbereinigungsverfahren abrufen. Dazu gehören Karten, Texte, die Inhalte von sog. Verwaltungsakten und wichtige Termine. Sie kommen auf folgendem Wege auf die Seite:

  1. Internetseite der Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation aufrufen über www.hvbg.hessen.de
  2.  Reiter Bodenmanagement anklicken
  3.  am linken Rand aktuelle Flurbereinigungsverfahren anklicken

in der aufklappenden, alphabetisch geordneten Tabelle Siegbachtal anklicken.

Altpapiertonnen

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Um so viel Papier, Pappe und Kartonagen wie möglich zu erfassen, werden von der Abfallwirtschaft Lahn-Dill nur noch 240 l Altpapiertonnen verteilt. Wenn aus verschiedenen Gründen (Platzmangel, kein Bedarf usw.) keine 240 l Tonne gewünscht wird, können die Bürgerinnen und Bürger natürlich auch eine 120 l Tonne bekommen.

Feld- und Spazierwege sind keine öffentliche Hundetoilette

Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals alle Hundehalter/innen darauf aufmerksam machen, dass Feld- und Spazierwege keine öffentliche Hundetoilette sind. Auf dem Verbindungsweg zwischen Eisemroth und Übernthal (Verlängerung der Steingasse) wurden auf einer Strecke von 500 Meter 92 Hundehaufen gezählt!

Hunde brauchen Auslauf und müssen selbstverständlich auch ihr Geschäft verrichten. Bitte denken Sie jedoch auch an Spaziergänger und Kinder, für die es nicht sehr angenehm ist, wenn sie in die Hinterlassenschaften Ihres Hundes treten. Nehmen Sie also beim Gassi gehen ein Tütchen und eine Schaufel mit und beseitigen Sie die Hinterlassenschaften des Hundes darin. Ihre Mitbürger werden Ihnen dafür dankbar sein.

Trinkwasseruntersuchungen

Im November wurde vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen in Dillenburg in allen Ortsteilen der Gemeinde Siegbach das Trinkwasser untersucht. Bei sämtlichen Proben haben sich keine Beanstandungen ergeben. Unser Siegbacher Wasser ist also in Ordnung.

Wasserhärten in der Gemeinde Siegbach

Eine Übersicht über die Wasserhärten in der Gemeinde Siegbach finden Sie hier.

Neuer Behindertenparkplatz am Rathaus

Am Rathaus in Eisemroth wurde ein neuer Behindertenparkplatz eingerichtet, auf dem zwei Pkw Platz finden und der selbstverständlich  auch als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist. Die Zufahrt wird noch in diesem Jahr verbreitert. Es musste jedoch bereits festgestellt werden, dass der Parkplatz auch von nicht behinderten Menschen benutzt wird. Wir bitten daher, den Parkplatz für behinderte Mitbürger frei zu halten, da diese auf ihn angewiesen sind. Am Bürgerhaus stehen genügend andere Parkplätze zur Verfügung.

Neuer Personalausweis verfügbar

Ab 01. November 2010 werden die Personalausweise nun im Scheckkkartenformat mit eID-Funktion ausgestellt. Die Beantragung erfolgt nach wie vor am Hauptwohnsitz. Bei Antragstellung erhalten Sie mündliche, wie auch schriftliche Informationen zur neuen Online-Ausweisfunktion.

Das sollten Sie noch wissen:

Gültigkeitsdauer:

Der Ausweis ist - wie bisher - 10 Jahre gültig (für Antragsteller über 24 Jahre); bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.

Gebühren: 

Mit der Einführung des neuen Personalausweises ergeben sich geänderte Gebührentatbestände. Nachfolgend die neue Gebührentabelle, gültig ab 01.11.2010:

Ausstellung eines Personalausweises für

Antragsteller ab 24 Jahre ………………….. 28,80 €

Antragsteller unter 24 Jahre ……………… 22,80 €

vorläufiger Personalausweis ……………….. 10,00 €

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-

Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des

16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine

persönliche PIN ……………………………………………. gebührenfrei

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion …… 6,00 €

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen) .…… 6,00 €

Ändern der Anschrift bei Umzügen ………………………… gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall ………… gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion …………………….. 6,00 €

Wichtig:

Wir weisen noch darauf hin, dass ab sofort die Gebühr jeweils bei Antragstellung zu entrichten ist. Sollten Sie noch Fragen zu dem neuen Personalausweis haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Passamt bei der Gemeinde Siegbach, Austraße 23. Frau Sigrun Heimann, Telef.: 02778/913311, gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.

Anbringung und Unterhaltung der Hausnummerierung

Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Hausgrundstückes ist gesetzlich dazu verpflichtet, die von der Gemeinde zugeteilte Hausnummer an seinem Haus anzubringen und zu unterhalten. Wie uns das Landratsamt in Wetzlar mitteilte, hat der Rettungsdienst in unserem Kreis mitunter massive Probleme, seine Einsatzzeit im vorgegebenen Zeitfenster einzuhalten. Dies ist in den meisten Fällen auf eine schlechte bis ausgebliebene Kennzeichnung der Häuser zurückzuführen. Wir möchten Sie daher nochmals in Ihrem eigenen Interesse bitten, Ihre Hausnummerierung zu überprüfen und bei schlechter Erkennbarkeit der Schilder diese zu erneuern bzw. bei fehlender Kennzeichnung eine Hausnummer anzubringen.

Befahren von Waldwegen

Die Revierförsterei Siegbach hat die Gemeinde informiert, dass das Befahren von gesperrten Wald- und Forstwegen, insbesondere im Bereich der Wilhelmsteine, in der letzten Zeit vermehrt zugenommen hat. Wir weisen daher ausdrücklich daraufhin, dass dies nicht zulässig ist und Verstöße zukünftig sofort zur Anzeige gebracht werden.

Rad- und Wanderweg Übernthal – Bischoffen

Im Rathaus wurde berichtet, dass der Rad- und Wanderweg zwischen Übernthal und Bischoffen in der letzten Zeit stark mit Autos befahren wird. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Weg  für den normalen Kraftfahrzeugverkehr  gesperrt ist und bitten daher um Beachtung der dort aufgestellten Verkehrsschilder.