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Neuer Personalausweis
Der neue Personalausweis stellt sich vor
Seit dem 1. Novembere 2010 bekommen Sie bei der Beantragung eines Personalausweises den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Das neue Dokument ist kleiner und bietet zusätzlich die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der "Papierwelt" in die digitale Welt zu übertragen. Damit schafft der Personalausweis viele neue Einsatzmöglichkeiten- vor allem im Internet.
Den Flyer "Der neue Personalausweis auf einen Blick" erhalten Sie hier zum Download.
Das sollten Sie noch wissen:
Gültigkeitsdauer:
Der Ausweis ist - wie bisher - 10 Jahre gültig (für Antragsteller über 24 Jahre); bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Gebühren
Mit der Einführung des neuen Personalausweises ergeben sich geänderte Gebührentatbestände. Nachfolgend die neue Gebührentabelle, gültig ab 01.11.2010:
Ausstellung eines Personalausweises für
Antragsteller ab 24 Jahre 28,80 €
Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-
Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des
16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine
persönliche PIN gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen) 6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
Wichtig:
Wir weisen noch darauf hin, dass ab sofort die Gebühr jeweils bei Antragstellung zu entrichten ist.
Mehr Informationen rund um den neuen Ausweis und die neuen Möglichkeiten erfahren Sie hier auf den Seiten des Personalausweisportals.


