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Was tun bei einem Sterbefall?
Bei einem Sterbefall weiß man zunächst oft nicht, welche Formalitäten zu erledigen sind. Der nachstehende Leitfaden kann Ihnen dabei behilflich sein:
- Arzt benachrichtigen, der den Leichenschauschein ausstellt
- Angehörige benachrichtigen
- Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen.
Auf Wunsch erledigt das Bestattungsunternehmen für Sie auch
folgende Behördengänge und Aufgaben:
Anzeige des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt
(spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag)
Festsetzung des Beerdigungstermines in Absprache mit der Gemeinde Siegbach und dem Pfarrer
Ausgestaltung der Trauerfeier regeln
Zeitungsannonce aufgeben.
Später sind dann die gesetzlichen und privaten Versicherungen wie Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung des Verstorbenen zu benachrichtigen sowie Kündigung laufender Verträge, Vereinsmitgliedschaften usw.
Um den Sterbefall beim Standesamt beurkunden zu können, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Leichenschauschein
Personalausweis der verstorbenen Person
Personalausweis der anzeigenden Person
Bei ledig verstorbenen eine Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem
Geburtenregister
Bei verheirateten verstorbenen zusätzlich eine Eheurkunde bzw. Familienstammbuch
Bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich eine Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
Bei verwitwet Verstorbenen zusätzlich eine Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
Die vorstehenden Informationen sind nicht abschließend. In besonderen Fällen können noch weitere Unterlagen erforderlich werden.

