Verbindungsweg Oberndorf - Tringenstein
Auch wir verfolgen hier auf der Gemeinde Social Media und mussten feststellen, dass wir uns, bezogen auf die Verkehrsregelung an der ehemaligen Kreisstraße zwischen Oberndorf und Tringenstein, vertan haben. Wir bitten um Entschuldigung und möchten nun klarstellen:
Grundsätzlich sind PKW bis 3,5t erlaubt, alles was darüber hinausgeht muss land- oder forstwirtschaftliche Anliegen haben. Während der Baustellensanierung zwischen den Abzweigen Oberndorf und Tringenstein auf der L3050 haben wir auch den Buslinienverkehr freigegeben und genehmigt. Es hat folgenden Hintergrund: In Tringenstein und Wallenfels leben schulpflichtige Kinder, welche Grund- und weiterführende Schulen besuchen. Wenn also der Buslinienverkehr durch die Gemeinde untersagt würde, müssten sich also die Eltern selbst darum kümmern, wie ihre Kinder zum Bus beziehungsweise zur Schule kommen. Wir stehen aber in Kontakt mit dem Verkehrsverbund-Lahn-Dill-Weil (VLDW), der für den Busverkehr zuständig ist, und versuchen nun zusammen, eine gute Lösung für die Probleme zu finden.
Wir möchten an dieser Stelle auch noch mal an den ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung erinnern:
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."