Amtliche Bekanntmachung Grabräumung
Amtliche Bekanntmachung
Grababräumung auf den Friedhöfen der Gemeinde Siegbach
Ende Oktober 2023 werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Siegbach die Grabstätten, bei denen die 30-jährige Ruhefrist (Jahrgänge 1992 und 1993) abgelaufen ist, abgeräumt und eingeebnet. Die Grababräumung und Einebnung umfasst die Räumung und Entsorgung der Grabdenkmäler einschließlich der Einfassungen und Fundamente sowie die Entfernung der Pflanzen.
Für die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten, die die Grabräumung in Eigenregie durchführen, stehen in der Zeit vom 20.10.2023 – 30.10.2023 auf den Friedhöfen Container zur Entsorgung zur Verfügung. In die Container dürfen ausschließlich nur die Grabsteine, Grabeinfassungen und Fundamente entsorgt werden. Für Blumen, Pflanzen sowie Plastikmüll stehen andere Container auf jedem Friedhof zur Verfügung.
Sollten die Grabstätten bis zu 30.10.2023 nicht entfernt worden sein, ist die Gemeinde berechtigt, eine Räumung auf Kosten der Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.
Siegbach, den 26.09.2023
Maik Trumpfheller Bürgermeister