Kindergarten
Kindergarten - Blumenwiese
Die Kindertagesstätte „Blumenwiese“ liegt im Ortsteil Oberndorf der Gemeinde Siegbach in einer ruhig gelegenen Seitenstraße umgeben von Einfamilienhäusern. Die Kindertagesstätte wurde 1995 für 2 Gruppen erbaut und 2006 um 2 Gruppen erweitert. Träger der Kindertagesstätte ist die Gemeinde Siegbach. Die Einrichtung besteht aus vier Gruppenräumen mit Intensiv- und Sanitärraum und einem Bewegungsraum im Obgeschoss.
In unserer KiTa betreuen wir Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren aus der Gemeinde Siegbach. Aus verschiedenen Modulen können Eltern die für sie passende Betreuungszeit für ihr Kind wählen.
Unsere Einrichtung verfügt über ein anregendes Außengelände, das mit Elternhilfe gestaltet worden ist. Die Kinder können z.B. auf der Rennstrecke unterschiedlichste Fahrzeuge und Fahrtechniken erproben, im Sand buddeln, kochen und matschen. Sie können in der Nestschaukel oder auf der Brettschaukel schaukeln, auf der Viererwippe wippen, rutschen, klettern und rennen. Alle nehmen diesen Bereich bei jeder Wetterlage gerne an und probieren sich aus.
Aufnahmekriterien
In die Kindertagesstätte können Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Einschulung aufgenommen werden. Die Hauptaufnahme erfolgt zwischen August und September, erfordert jedoch einen freien Platz zur Vergabe. Aufnahmen während des laufenden KiTa-Jahres können nur bei freien Plätzen erfolgen.
Anmeldung
Die Aufnahmefrist für das kommende KiTa-Jahr endet jeweils am 30. April des laufenden Jahres. Spätere Anmeldungen müssen schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Siegbach beantragt werden und können nur von diesem genehmigt werden.
Den Betreuungsvertrag und alle Infos zu den benötigten Unterlagen (z.B. Bankdaten, Impfbescheinigung usw.) erhalten Sie nur direkt in der KiTa, da eine vorherige Absprache erforderlich ist.
Bevor Ihr Kind in unserer KiTa aufgenommen wird, werden Sie zu einem persönlichen Aufnahmegespräch eingeladen. Dort besprechen wir den genauen Aufnahmetermin, die Eingewöhnungszeit und alle weiteren relevanten Themen.
Module und Verpflegung
Alter der Kinder | 27,5 h/Woche | 37,5 h/Woche | 42,5 h/Woche |
1 - 3 Jahre | 184,25 € | 251,25 € | 284,75 € |
3- 6 Jahre | 0,00 € * | 40,50 € * | 67,50 € * |
Nutzungszeit täglich | Höchstens bis 6h | Höchstens 7h | Höchstens bis 8,5h |
Regelbelegungszeiten | 07.30 - 13.00 Uhr | 07.30 - 15:00 Uhr | 07.30 - 16.00 Uhr |
Bedingung | * Kostenerstattung Land | * Kostenerstattung Land, zzgl. Verpflegungsentgelt | * Kostenerstattung Land, zgl. Verpflegungsentgelt |
Modul | 1 | 2 | 3 |
Das Verpflegungsentgelt beträgt bei 3 Tage/Woche 50,00 Euro pro Monat und bei 5 Tage/Woche 80,00€ pro Monat. Wenn ein Kind mehr al 5 Tage z. B. wegen Krankheit keine Verpflegung erhält, unverzüglich entschuldigt wurde und deshalb die Kosten für die Verpflegung eingespart werden können, kann von der Erhebung des Verpflegungsentgeltes für die restlichen Fehltage abgesehen werden und/oder auf Antrag das Verpflegungsentgelt für diese Tage erstatte werden.
Schließzeiten
An allen anfallenden Brückentagen wie Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, 1. Mai, 3. Oktober bleibt die Kindertagesstätte geschlossen. Die 4. und 5. Woche der Sommerferien bleiben jedes Jahr geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die KiTa ebenfalls geschlossen und öffnet wieder in der 1. vollen Kalenderwoche. Die Termine werden von uns frühzeitig schriftlich bekanntgegeben.
Außerdem gibt es zwei Konzeptionstage, an denen die Kindertagesstätte geschlossen bleibt. Diese Tage werden frühzeitig bekannt gegeben.