Schiedswesen

Schlichten ist besser als Richten

In Hessen gibt es die Möglichkeit bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (z.B. zwischen Nachbarn, Kollegen, Lieferanten oder Kunden) sachlich in unkomplizierter Atmosphäre außerhalb des Gerichts zu schlichten. Dafür sind die Schiedsämter zuständig. Falls Sie eine Schlichtungsverhandlung beantragen wollen, richten Sie den Antrag an das Schiedsamt am Wohnsitz des Antragsgegners. Dieser Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden und sollte Vor-, Nachname, die Anschrift der Gegenpartei und den genauen Sachverhalt enthalten.

Im Verfahren wird unter Vermittlung einer dritten Person versucht den Streit kostengünstiger und unbürokratischer als vor Gericht beizulegen. Für die Schlichtungsverhandlung wird eine geringe Gebühr fällig, um die Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu decken.

Die außergerichtliche Streitschlichtung nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie üben die Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Schiedsamtsbezirk Siegbach

Schiedsmann: Christian Wüstenhöfer
Übernthal
Telefon: 0151-61449744
Termine nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


Sachbearbeitung im Rathaus

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