Haushalt


Allgemein

Grundlage für die Haushaltsfürung der Gemeinde ist der Haushaltsplan. Er behinhaltet alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge, sowie Aus- und Einzahlungen. Wenn die Einnahmen der Kommune den Ausgaben entsprechen ist der Haushalt ausgeglichen. Für jedes Kalenderjahr muss ein Haushaltsplan aufgestellt werden. Daran sind mehrere Gremien beteiligt. So wird er vom Gemeindevorstand ausgearbeitet und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Vor der Beschlussfassung wird er in den Ausschüssen behandelt. Ist er beschlossen muss er anschließend öffentlich ausgelegt werden.

Der beschlossene Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung Ausgaben und Auszahlungen zu tätigen, er ist sozusagen die Handlungsgrundlage der Verwaltung.

Soll vom Haushaltsplan abgewichen werden, gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

  • Im gleichen Verfahren wie für den ursprünglichen Haushalt wird ein Nachtragshaushalt beschlossen.
  • Da dieses Verfahren sehr zeitaufwendig ist, kann der Gemeindevorstand eine überplanmäßige Ausgabe beschließen. Dafür gelten jedoch bestimmte Bedingungen. Zum Beispiel muss die Deckung (durch Einsparungen oder Mehreinnahmen) gewährleistet sein.




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Haushaltsplan der Gemeinde Siegbach

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