Briefwahl und Wahlscheine

Briefwahl


Die Briefwahl bietet allen Wahlberechtigten die Möglichkeit ihre Stimme per Brief, statt an der Urne in Ihrem Wahllokal, abzugeben. Somit können alle Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind, trotzdem an der Wahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen (bestehend aus Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag, Wahlschein und Merkblatt) müssen im Vorfeld schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Der Antrag zur Austellung der Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Informationen über die Beatragung über das Internet erhalten Sie im nachfolgenden Beitrag.

Achten Sie der Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen auf die ordnungsgemäße Verpackung, die Vorgehensweise ist auf dem Merkblatt schrittweise aufgeführt. Eine falsche Verpackung kann dazu führen, dass die Stimme ungültig wird.

Für die Beantragung und Rücksendung der Unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten!

Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


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Internetwahlscheinantrag

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

Sie haben als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht im Zeitraum zwischen Montag, 29.04.2024 bis Mittwoch, 05.06.2024 um 23:59 Uhr (einschließlich Mittwoch vor der Wahl).

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Hierzu können Sie auch unsere Datenschutzerklärung lesen.

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