Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siegbach

Die Gemeinden sind dazu verpflichtet bestimmte Angelegenheiten öffentlich bekanntzugeben. Die Form der Bekanntmachung ist in § 6 der Hauptsatzung geregelt. Die Bekanntmachungsorgane der Gemeinde Siegbach sind das gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinden Siegbach und Mittenaar (WiMS) und die Bekanntmachungskästen an den folgenden Standorten:

1.       Am Eingang des Bürgerhauses im Ortsteil (OT) Eisemroth, Austraße 23

2.       An der Bushaltestelle in der Marburger Straße im OT Eisemroth

3.       An der Trafostation der EAM, Brunnenstraße im OT Eisemroth

4.       An der Südostseite des ehem. Rathauses im OT Oberndorf, Tringensteiner Straße 1

5.       An der Westseite des ehemaligen Rathauses im OT Tringenstein, Oranienstraße 28

6.       An der Bushaltestelle beim Backhausgebäude im OT Übernthal, Bachstraße 2

7.       An der Bushaltestelle beim Dorfgemeinschaftshauses im OT Wallenfels, Obergasse

Lediglich die Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse müssen in den Bekanntmachungskästen ausgehangen werden.


Nachfolgend finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Gemeinde Siegbach:

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