Wasserhausanschlüsse

Herstellung von Wasserhausanschlüssen

Sehr geehrter Kunde,

wir möchten Ihnen eine technisch und hygienisch einwandfreie Wasserversorgung gewährleisten und erklären Ihnen nachfolgend die einzelnen Schritte dort hin. Die Wasserhausanschlüsse sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen herzustellen. Auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Richtlinien des DVGW und der DIN EN 806ff und DIN 1988ff „Trinkwasserleitungsanlagen in den Grundstücken – Technische Bestimmungen für den Bau und Betrieb“ wird besonders hingewiesen. Für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses benötigen wir einen Antrag ihrerseits mit den Angaben über die Art des Anschlusses, die Größe des Gebäudes usw. Dazu benötigen wir einen Lageplan mit dem eingezeichneten Gebäude, sowie einen Grundriss des Kellergeschosses bzw. Erdgeschosses. Die Verbrauchsanlage bzw. Hausinstallation darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von einem zugelassenen Installateur hergestellt werden. Die Fertigstellung der Verbrauchsanlage ist der Gemeinde Siegbach zu melden um eine Endabnahme und Installation des Wasserzählers durch unseren Vertragspartner den Stadtwerken Dillenburg setzen zu lassen. Die Erdarbeiten zur Herstellung des Straßenaufbruchs werden in der Regel durch ein Vertragsunternehmen ausgeführt. Diese Baufirma übernimmt die Gewährleistung für evtl. Setzungen oder Straßenschäden für den Zeitraum von fünf Jahren. Sie können auch eine andere Baufirma beauftragen, diese muss fachlich in der Lage sein, alle erforderlichen Arbeiten einschl. Asphalt-oder Pflasterarbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Eine Gewährleistung kann in diesem Fall von uns nicht übernommen werden. Den Graben auf Ihrem Grundstück können Sie selbst herstellen oder herstellen lassen. Sie können auch uns damit beauftragen. Die Anschlussleitungen müssen möglichst geradlinig und auf kürzestem Weg von der Hauptversorgungsleitung zum Gebäude führen. Zu anderen Rohrleitungen und Kabeln darf ein Abstand der Außenflächen von 0,2 Metern nicht unterschritten werden. Anschlussleitungen dürfen nicht überbaut und müssen stets zugänglich sein.

In der Infobox finden Sie neben den nötigen Anträgen auch ein Merkblatt, dass Ablauf und die Regelungen noch ausführlicher behandelt.


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