Abgaben & Gebühren


Jährlicher Abgaben-Bescheid über Wasser und Abwasser

Bitte betrachten Sie die beiliegende Abrechnung über Wasser und Abwasser als Anlage zu ihrem jährlichen Abgaben-Bescheid. Hat sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung errechnet, so fließt der Betrag in den Abgaben-Bescheid für das aktuelle Jahr ein und wird bei der ersten Rate zum 15.02. entsprechend berücksichtigt.

Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, wenn Sie eine Liegenschaft, die über einen Wasser- und Kanalanschluss verfügt, verkaufen bzw. übergeben. Wir werden dann mit dem Wasserzählerstand zum entsprechenden Stichtag die bis dahin anfallenden Gebühren abrechnen sowie gleichzeitig vom neuen Eigentümer Vorauszahlungen anfordern.

Weitere kommunale Abgaben

Zu den Steuern gehören die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Mit dem Bescheid zum Jahresbeginn berechnen wir Ihnen üblicherweise die Grundsteuer A, für alle landwirtschaftlichen genutzten Flächen und die Grundsteuer B für alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke. Bei der Grundsteuer A haben wir einen Hebesatz von 360% und die Grundsteuer B liegt bei 420%.

Für den Ersthund erheben wir eine Jahresgebühr in Höhe von 60,00 Euro, für den Zweithund 120,00 Euro und für jeden weiteren Hund 180,00 Euro. Gefährliche Hunde werden mit einer Jahresgebühr von 350,00 Euro veranlagt.

Außer den Steuern stellen wir Ihnen mit dem Bescheid die Gebühren Niederschlagswasser und evtl. Pachten in Rechnung.


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