Ältestenrat

Der Ältestenrat...

setzt sich aus den Fraktionsvorsitzenden zusammen und wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung geleitet. Auch die Bürgermeisterin / der Bürgermeister kann an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Rechte und Pflichten dieses Gremiums sind in § 9 der Geschäftsordnung geregelt.Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft den Ältestenrat nach Bedarf ein und leitet die Verhandlungen. Sie oder er ist verpflichtet, den Ältestenrat einzuberufen, wenn dies eine Fraktion oder die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister namens des Gemeindevorstandes verlangt. Beruft sie oder er den Ältestenrat während einer Sitzung der Gemeindevertretung ein, so ist diese damit unterbrochen.

Der Ältestenrat unterstützt die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei der Führung der Geschäfte. Die oder der Vorsitzende soll eine Verständigung zwischen den Fraktionen über Angelegenheiten des Geschäftsganges der Gemeindevertretung herbeiführen, namentlich über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung, die Besetzung der Stellen von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertretung.

Der Ältestenrat kann beraten und Empfehlungen abgeben, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Wie auch die Ausschüsse fasst er keine bindenden Beschlüsse.

Vorsitzender

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SPD

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CDU

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Die Grünen

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