Nachbarschaftsbeschwerden
Leistungsbeschreibung
Ein friedliches Verhältnis zwischen Nachbarn ist ein hohes Gut, das es zu pflegen und zu bewahren gilt. Im täglichen Zusammenleben kann es dennoch zu Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Lärm- oder Geruchsimmissionen kommen.
Sprechen Sie bei Beschwerden zunächst mit den Personen, die die Immissionen verursachen. Erreichen Sie durch Gespräche keine Lösung und fühlen Sie sich weiter unzumutbar belästigt, können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.
- Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbe- und Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbe- und Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
Verfahrensablauf
Bei Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in akuten Fällen an die zuständige Polizeibehörde. Wenn nötig prüfen die Behörden vor Ort, ob Lärm, Luftverunreinigungen oder Gerüche die Nachbarschaft erheblich belästigen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen (z.B. das Ausschalten einer Musikanlage). Unnötige und unzumutbare Belästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung SiegbachUm ein Verfahren zu eröffnen, bitten wir Sie Ihre Anzeige entweder schriftlich oder zur Niederschrift auf der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung SiegbachSollte sich die Anzeige als unbegründet herausstellen, können die entstanden Kosten in Rechnung gestellt werden.