Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung SiegbachDie Gemeinde Siegbach behält sich vor, bei Altersjubilaren ab dem 75. Lebensjahr eine Gratulation auszusprechen. Nach vorheriger Absprache mit dem/der Jubilar/in wird auf Wunsch ein Besuchtermin mit dem Bürgermeister oder dem I. Beigeordneten vereinbart. Ebenso werden Besuchstermine bei den oben genannten Ehejubilaren vereineinbart.