Rauchwarnmelder
Uns haben Meldungen einiger Siegbacher erreicht, dass momentan eine Firma in der Gemeinde unterwegs sei und Rauchwarnmelder prüfen möchte. Hierzu möchten wir Ihnen folgende Informationen an die Hand geben:
Muss ich überhaupt daheim Rauchmelder haben?
Ja, man muss Rauchmelder daheim haben, dies ist in der Hessischen Bauordnung so geregelt. Die Rauchmelderpflicht für alle Häuser und Wohnungen wird im Dezember bereits 10 Jahre alt.
Welche Räume sind von der Pflicht betroffen?
Wie schaut es mit der Prüfung des Rauchwarnmelders aus?
Es gibt die DIN 14676, diese regelt in Teil 1 Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung und in Teil 2 Anforderungen an den Dienstleistungserbringer. Hieraus lässt sich aber keine zweijährige Prüfung oder Auswechselung ableiten! Es wird empfohlen, alle 12 Monate jeden Rauchwarnmelder gemäß der Betriebsanleitung zu prüfen. Hierbei wird eine optische (sind die Öffnungen frei, gibt es irgendwelche offensichtliche Defekte, ist viel Hausstab im Rauchmelder vorhanden, usw.) und eine akustische Kontrolle vorgenommen. Spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten muss ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden.
Prüft jetzt jemand bei mir den Einbau in der privaten Wohnung/Haus?
Die Hessische Bauordnung gibt den Einbau der Rauchwarnmelder vor, dieser ist durch die unmittelbaren Besitzers der Wohnung/des Hauses (gilt auch für Mieter, wenn der Vermieter keine Rauchwarnmelder installiert hat!) durchzuführen. Eine Kontrolle erfolgt weder durch Feuerwehr, Gemeinde, Bauaufsicht oder Polizei, daher auch schon gar nicht durch irgendwelche Firmen, die an der Haustüre stehen und klingeln.
Wir können den Einbau von Rauchwarnmeldern jedem Wohnungs- und Hausbesitzer nur dringenst empfehlen, da es hier im Brandfall um Leben und Tod gehen kann.