Grababräumung auf den Friedhöfen der Gemeinde Siegbach
Die Grababräumung und Einebnung umfasst die Räumung und Entsorgung der Grabdenkmäler einschließlich der Einfassungen und Fundamente sowie die Entfernung der Pflanzen.
Für die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten, die die Grabräumung in Eigenregie durchführen, stehen in der Zeit vom 31.10.2025 – 08.11.2025 auf den Friedhöfen Container zur Entsorgung zur Verfügung. In die Container dürfen ausschließlich nur die Grabsteine, Grabeinfassungen und Fundamente entsorgt werden. Für Blumen, Pflanzen sowie Plastikmüll stehen andere Container auf jedem Friedhof zur Verfügung.
Sollten die Grabstätten bis zu 08.11.2025 nicht entfernt worden sein, ist die Gemeinde berechtigt, eine Räumung auf Kosten der Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über und werden dann entsorgt.
Siegbach, den 20.10.2025
gez. Maik Trumpfheller
Bürgermeister
