Waldbrandgefahr


Die vergangenen Wochen haben die hessischen Feuerwehren immer wieder zu Wald- und
Vegetationsbränden ausrücken lassen. Der Landesfeuerwehrverband Hessen hat deshalb Mitte Juli
noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, wie schnell sich Feuer in trockener Vegetation
ausbreitet – und wie gefährlich der Einsatz für unsere Kameradinnen und Kameraden ist. Wind,
Gelände und Feuerintensität können die Lage binnen Minuten völlig verändern.
Auch bei uns ist das kein theoretisches Risiko. Erst in der vergangenen Woche wurde uns ein
Fahrzeug gemeldet, das mitten auf einem Waldweg abgestellt war und die Zufahrt vollständig
versperrt hat. Hätte es in diesem Moment gebrannt, wäre für ein Löschfahrzeug schlicht kein
Durchkommen gewesen.


Warum jeder blockierte Weg zählt


Wald- und Feldwege sind bei einem Vegetationsbrand die einzigen Rettungswege. Ein
Tanklöschfahrzeug ist über zwei Meter breit, mehrere Meter lang und bringt voll beladen weit über
zehn Tonnen auf die Waage. Es kann auf einem schmalen Waldweg weder ausweichen noch
wenden. Steht dort ein Pkw, endet der Einsatz an dieser Stelle – und es bleibt nur, den Angriff zu
Fuß und mit langen Schlauchstrecken aufzubauen. Zeit, die ein Feuer in trockenem Bewuchs nutzt:
Es breitet sich in wenigen Minuten über hunderte Meter aus.


Was rechtlich gilt


Das Betretungsrecht nach § 15 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) erlaubt jeder und jedem,
den Wald zur Erholung zu betreten – zu Fuß, auf geeigneten Wegen auch mit dem Rad oder zu
Pferd. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen gehört ausdrücklich nicht dazu; es ist nur
mit Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers zulässig. Ebenfalls nicht vom
Betretungsrecht gedeckt ist das Rauchen im Wald. Verstöße gegen die §§ 15 bis 17 HWaldG können
als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Wer darüber hinaus eine Zufahrt
blockiert, muss mit dem Abschleppen auf eigene Kosten rechnen – und haftet im Schadensfall unter
Umständen zivilrechtlich.


Unsere Bitte an Sie


▪ Waldwege, Schranken und Wendehammer freihalten – auch „nur kurz“ ist zu lang.
▪ Zum Wandern, Radfahren oder Gassigehen die ausgewiesenen Parkplätze und
Wanderparkplätze nutzen.
▪ Nie auf trockenem Gras oder Laub parken: Heiße Abgasanlagen und Katalysatoren können
den Bewuchs von unten entzünden.
▪ Kein offenes Feuer, kein Grillen, nicht rauchen im Wald und an seinem Rand.
▪ Zigarettenreste niemals aus dem Autofenster werfen – auch nicht entlang der B 255 und der
Kreisstraßen.
▪ Glas und Müll immer mitnehmen. Glasscherben können in der Sonne wie ein Brennglas
wirken.
▪ Rauch oder Feuer entdeckt? Sofort die 112 wählen und den Standort so genau wie möglich
angeben – am besten über die Nummer des nächstgelegenen forstlichen Rettungspunktes.


Danke an unsere Feuerwehren


Unsere Freiwilligen Feuerwehren in Mittenaar und Siegbach sind auf Vegetationsbrände gut
vorbereitet und üben regelmäßig dafür. Was sie nicht üben können, ist ein Weg, der zugeparkt ist.
Deshalb unsere Bitte: Nehmen Sie Rücksicht – für den Wald, vor allem aber für die Menschen, die
im Ernstfall ehrenamtlich hineinfahren müssen.
Daniel Philipp, Bürgermeister der Gemeinde Mittenaar
Maik Trumpfheller, Bürgermeister der Gemeinde Siegbach

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