Renaturierung des Siegbachs für Artenvielfalt und Hochwasserschutz


Umweltministerin Priska Hinz lässt der Gemeinde Siegbach einen Förderbescheid über insgesamt 383.080 Euro für umfangreiche Renaturierungen am Siegbach in den Ortsteilen Eisemroth und Übernthal zukommen. Der Aarzufluss fließt auf weiten Strecken in einem strukturarmen, befestigten Gewässerbett und hat sich teilweise tief in seine Sohle eingegraben. An seinen Zuflüssen reichen die bestehenden Nutzungen stellenweise bis an die Bachufer. Naturnahe Uferrandstreifen fehlen auf weiten Strecken.

Naturnahe Umgestaltung

„Einheimische Gewässertiere wie Bachforelle und Groppe sind auf naturnahe Gewässer als Lebensraum angewiesen. Mit den Renaturierungsmaßnahmen schützen wir die Artenvielfalt und damit auch unser Leben und unsere Zukunft“, erklärte Priska Hinz. Doch nicht nur die Natur profitiert: Entlang von aufgeweiteten, frei fließenden Gewässern wird die Fließgeschwindigkeit deutlich herabgesetzt und naturnahe Auen können bei Hochwasser mehr Wasser in der Fläche zurückhalten, so dass das Hochwasserrisiko für die Anwohnerinnen und Anwohner geringer wird.

Auf 600 Meter Fließstrecke werden Ufer- und Sohlbefestigungen entfernt, Totholz und Störsteine in das Bachbett eingebaut und wo immer möglich, wird dem Bach mehr Raum gegeben und die Fließgeschwindigkeit vermindert. Außerdem werden in der Aue Flutrinnen angelegt, die den Hochwasserabfluss dämpfen und damit Wasser in der Fläche zurückhalten. Zusätzlich wird noch ein Wanderhindernis beseitigt, so dass die Fische wieder frei durch den Siegbach wandern können.

Bürgermeister Maik Trumpfheller freut sich über den Förderbescheid. „Für uns als Gemeinde sind vor allem noch die Schäden aus dem Hochwasserereignis 2006 in negativer Erinnerung. Wir hoffen, durch diese finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der noch bestehenden Mängel gegenüber einem solchen Wetterereignis besser gerüstet zu sein. Unsere Gemeinde, mit ca. 2.500 Einwohnern, wäre ohne diese Unterstützung nicht in der Lage solch ein Projekt zu stemmen.“

Hintergrund

Die Fördermittel werden im Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz den hessischen Kommunen zur Verfügung gestellt.

Antragsformulare gibt es auf der Homepage der WIBank: https://www.wibank.de/wibank/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz/

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass die Gewässer so weit verbessert werden, dass bis spätestens 2027 der gute ökologische Zustand erreicht wird.

Weitere Informationen unter https://umwelt.hessen.de/Wasser/Fluesse-und-Baeche

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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